Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 23. Oktober 2020 betreffend C.________ insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. das Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Übertretung), angeblich begangen am 26./27. April 2017 in Biel durch den Konsum einer geringfügigen Menge Kokain infolge Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt wurden, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (Urteilsdispositiv Ziff. B.1); 2. verfügt wurde, dass C.________