3. der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 20. Juni 2016 für eine Geldstrafe von verbleibend 33 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 990.00, gewährte bedingte Vollzug widerrufen wurde und die Strafe zu vollziehen ist (Urteilsdispositiv Ziff. A.III.1.); 4. der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 2. Mai 2018 für eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 450.00, gewährte bedingte Vollzug widerrufen wurde und die Strafe zu vollziehen ist (Urteilsdispositiv Ziff. A.III.2.);