1. das Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen zwischen dem 21. Juni 2013 und dem 22. Oktober 2013 in Biel durch Erwerb einer unbestimmten, 3'021.8 Gramm übersteigenden Menge Marihuana und durch Verkauf und Besitz eines Teils davon sowie Anstalten Treffens zum Veräussern eines Teils davon infolge Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (Urteilsdispositiv Ziff. A.I.); 2. A.________ schuldig erklärt wurde: