52. Anordnung der Ausschreibung der Landesverweisung im SIS Es kann auf die Ausführungen zur obligatorischen Landesverweisung hiervor verwiesen werden. Gemäss Art. 20 N-SIS-Verordnung wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 130 53. Eröffnung und Mitteilungen Betreffend der Eröffnung und Mitteilungen kann auf das Urteilsdispositiv verwiesen werden. 131 VIII. Dispositiv A.