51. Löschung DNA-Profile und biometrisch erkennungsdienstliche Daten 51.1 Betreffend den Beschuldigten 1 Da eine unbedingte Freiheitsstrafe und eine Landesverweisung ausgesprochen wurden, wird in Anwendung von Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG sowie von Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) sowie der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. .________, .________ und .________) nach Ablauf der Frist vorzeitig erteilt. 51.2 Betreffend den Beschuldigten 2