127 Schlussarbeiten von 1.5 Stunden bereits enthalten. Weiter kann maximal ein Reisezuschlag von CHF 225.00 für die dreimal gefahrene Strecke Biel/Bienne – Bern geltend gemacht werden (Kreisschreiben Nr. 15 des Obergerichts des Kantons Bern vom 21. Januar 2022, Ziff. 2). Eine «vacation» kann demnach nicht noch zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die weiteren Posten geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Kammer setzt die amtliche Entschädigung für das oberinstanzliche Verfahren demnach auf CHF 10'989.90 (inkl. Auslagen und MWST) fest.