Nachdem die meisten körperlichen Verletzungen zwischenzeitlich vollständig verheilt sind, leidet die Privatklägerin gemäss eigenen Angaben noch heute an Respirationsproblemen infolge der Nasenbeinfraktur. Zusätzlich zu diesen körperlichen Verletzungen wurde die Privatklägerin weiter in ihrer ohnehin nicht unversehrten psychischen Gesundheit massiv beeinträchtigt. Gemäss Arztbericht der Psychiaterin Dr. med. AU.________ vom 22.01.2018 (Ordner I pag. 252 f.), leidet die Privatklägerin an Angst gemischt mit depressiver Störung (ICD-10 F41.2), an einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung, Borderline Typ (ICD-10 F60.31), an Schwierigkeiten mit Bezug auf Kindheitserlebnisse, Ver-