123 dass daraus eine Gehirnerschütterung und diverse Gesichtsfrakturen (mediale Orbitawand links und Nasenbeinfraktur) sowie mehrere Hautabschürfungen, -durchtrennungen, -schwellungen und rötliche Hautverfärbungen an Kopf, Gesicht, Hals, im oberen Brustbereich sowie an den Extremitäten resultierten. Nachdem die meisten körperlichen Verletzungen zwischenzeitlich vollständig verheilt sind, leidet die Privatklägerin gemäss eigenen Angaben noch heute an Respirationsproblemen infolge der Nasenbeinfraktur.