44. Genugtuung 44.1 Persönlichkeitsverletzung des Straf- und Zivilklägers Die Vorinstanz führte Folgendes aus (pag. 1445 f.): Der Privatkläger G.________ beantragte mit Eingabe vom 20.10.2020 (Ordner V pag. 1118 f.) sowie anlässlich der HV (Ordner VI pag. 1237) von A.________ eine Genugtuung in der Höhe von CHF 3'000.00 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 26.01.2019, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Für die Begründung der Zivilklage wird auf die Ausführungen auf pag. 1194 im Ordner VI verwiesen.