Wie bereits die Vorinstanz ausführte und auch von der Kammer wahrgenommen werden konnte, entsteht der Eindruck, dass der Beschuldigte 2 durchaus etwas Deutsch verstehe. Der Beschuldigte 2 bemüht sich zwar um Arbeit und die Familie, resp.er hat das Arbeitspensum auf 50% reduziert, um zu seiner Tochter zu schauen, da die Mutter eine Ausbildung absolviert und zu 100% arbeitet. Wie aber bereits ausgeführt, wäre es auch der gemeinsamen Tochter im anpassungsfähigen Alter zumutbar, mit dem Vater die Schweiz zu verlassen, zumal die Bezugspersonen von Kindern in diesem Alter die Eltern sind und es ihnen leichter fällt, sich in einem anderen Land zu integrieren.