dass die Einkommen der beiden Eltern reichen würden, um nicht von der Sozialhilfe abhängig zu sein. Der Beschuldigte 2 besuchte zwar einen Deutschkurs, seine sprachliche Integration korreliert jedoch gemäss Bericht der Stadt Biel vom 6. April 2022 nicht mit seiner Aufenthaltsdauer von über zwölf Jahren in der Schweiz (pag. 1773 f.). Wie bereits die Vorinstanz ausführte und auch von der Kammer wahrgenommen werden konnte, entsteht der Eindruck, dass der Beschuldigte 2 durchaus etwas Deutsch verstehe.