Der Beschuldigte 2 ist verlobt und hat mit seiner Partnerin ein gemeinsames vierjähriges Kind, welches noch nicht eingeschult ist. Bei der Mutter des gemeinsamen Kindes handelt es sich ebenfalls um eine irakische Staatsangehörige, welche sich seit dem Jahr 2016 in der Schweiz aufhält und über einen N-Ausweis verfügt. Sie schliesst im Sommer 2022 ihre Ausbildung als Pflegefachfrau ab. Zudem hat sie einen Deutschkurs besucht. Sie und das Kind könnten aber problemlos gemeinsam mit dem Beschuldigten 2 in den gemeinsamen Herkunftsstaat zurückkehren und sich dort integrieren.