Es handelt sich dabei gemäss dem Strafmass von 40 Tagessätzen bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren und einer Busse von CHF 150.00 offenbar aber um eine – wenn auch nicht unbedeutende – geringe Sache, wobei der Beschuldigte 2 ausführte, es habe bei einem Diskobesuch Streit gegeben (pag. 1901). Ansonsten hat sich der Beschuldigte 2 wohl verhalten, ist Vater geworden und scheint – trotz dem Wechsel der Arbeitsstelle und der Reduktion des Pensums – ein stabiles Arbeits- und Familienumfeld gefunden zu haben. Nach den