Mit Urteil vom 1. April 2015 wurde er weiter wegen Fälschung von Ausweisen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen und am 28. Januar 2020 wegen Raufhandel zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätze zu CHF 30.00, bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von drei Jahren, und einer Busse von CHF 150.00 verurteilt (pag. 1820 f.). Der Beschuldigte ist damit mehrfach vorbestraft, mit dem Raufhandel gemäss Urteil vom 28. Januar 2020 gar im einschlägigen Bereich. Die Kammer erachtet nichts desto trotz eine Straferhöhung von mindestens 20 Tagen Freiheitsstrafe – wie auch schon die Vorinstanz – als angemessen. 36.3 Strafempfindlichkeit