Er schaue zu der Tochter, während seine Partnerin arbeite und/oder in Ausbildung gehe. Seine Freunde seien mit ihm zufrieden, er habe mit niemandem Probleme. Er habe sich mit einem Führerausweis mit einem Aliasnamen und einem Geburtsdatum vom BA.________ ausgewiesen (pag. 1856 f.). Im Zeitpunkt des vorinstanzlichen Urteils arbeitete der Beschuldigte 2 für die Trans- port- und Reinigungsfirma AR.________ in einem Pensum von 80 % bei einem Einkommen von ca. CHF 3'100.00-3'300.00 pro Monat. Gesundheitlich ging es ihm gut (Ordner VI pag. 1172 f.). Er sei mit der Tochter des Beschuldigten 1 verlobt (Ordner I pag.