Er habe vorerst einen N-Ausweis gehabt, später dann einen F-Ausweis erlangt. Von 2009-2010 habe er für die Gemeinde AQ.________ (Ortschaft) gearbeitet. Im Jahre 2017 habe er im Stundenlohn in einer Pizzeria gearbeitet (Ordner I pag. 331 f.). Als Beruf gab der Beschuldigte 2 Kurier, Chauffeur und Küchenaushilfe an (Ordner I pag. 311). Anlässlich des Berichtsrapports für das Berufungsverfahren am 18. Juni 2022 gab der Beschuldigte 2 an, fünf Jahre im Irak in die Schule gegangen zu sein. Anschliessend habe er bis ins Jahr 2018 im eigenen Geschäft (Kiosk) gearbeitet, bis er im Jahr 2018 in die Schweiz gekommen sei.