112 36.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Anlässlich der Einvernahme am 22. Mai 2017 gab der Beschuldigte 2 an am AZ.________ in Mossul, Irak, geboren und bei seiner Mutter aufgewachsen zu sein. Er habe eine ältere Schwester, welche im Irak lebt. Der Beschuldigte 2 habe im Irak vier Jahre die Schule besucht, anschliessend habe er als Aushilfe im Kiosk seiner Mutter gearbeitet. Mit 17 Jahren sei er in die Schweiz gekommen und habe eine französische Schule besucht. Er habe vorerst einen N-Ausweis gehabt, später dann einen F-Ausweis erlangt.