111 33.4 Fakultativer Strafmilderungsgrund des Versuchs Es kann auf die Ausführungen beim Beschuldigten 1 verwiesen werden (Ziff. 18.3). Entsprechend dem Verschulden des Beschuldigten 2, indem dieser sich zwar als Mittäter auch an der Beifügung der Verletzungen beteiligte, wenn auch in einem geringeren Masse als der Beschuldigte 1, erachtet die Kammer eine Reduktion der Strafe von acht Monaten als angemessen. 33.5 Verminderung der Schuldfähigkeit