Als zukünftiger Schwiegersohn sowie als künftiger Ehemann der Tochter des Beschuldigten 1, welche von der Straf- und Zivilklägerin an diesem Tag tätlich angegangen wurde, hatte der Beschuldigte 2 ein Motiv, sich bei der Straf- und Zivilklägerin zu rächen und handelte damit auch aus eigenen egoistischen Beweggründen. Der Beschuldigte 2 entschied sich nicht nur, den künftigen Schwiegervater mitten in der Nacht zur Straf- und Zivilklägerin zu fahren, sondern beteiligte sich aktiv am Übergriff.