Die Handlung erfolgte aber nicht zufällig, wusste der Beschuldigte 2 doch bereits vorher, dass der Beschuldigte 1 die Strafund Zivilklägerin schlagen wollte. Als zukünftiger Schwiegersohn sowie als künftiger Ehemann der Tochter des Beschuldigten 1, welche von der Straf- und Zivilklägerin an diesem Tag tätlich angegangen wurde, hatte der Beschuldigte 2 ein Motiv, sich bei der Straf- und Zivilklägerin zu rächen und handelte damit auch aus eigenen egoistischen Beweggründen.