32. Strafart und Strafrahmen Der Beschuldigte 2 ist mehrfach vorbestraft. Mit Urteil vom 17. Juli 2013 wurde der Beschuldigte wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu CHF 30.00, bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von zwei Jahren, sowie einer Busse von CHF 200.00 verurteilt. Mit Urteil vom 1. April 2015 wurde er weiter wegen Fälschung von Ausweisen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen und am 28. Januar 2020 wegen Raufhandel zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätze zu CHF 30.00, bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von drei Jahren, und einer Busse von CHF 150.00 verurteilt (pag.