(Ordner IV pag. 665 ff.). Der Beschuldigte 1 wurde am 12. September 2019 um 16:46 Uhr aus der Sicherheitshaft entlassen (Ordner IV pag. 777). Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Aussenstelle Moutier, vom 8. November 2021 wurde der Beschuldigte 1 zu einer Freiheitsstrafe von 240 Tagen verurteilt. Dabei wurde ihm die in diesem Verfahren angeordnete Untersuchungshaft vom 2. Oktober 2020 bis am 8. November 2021 (403 Tage) angerechnet (pag. 1687 ff.).