Weiter wurde der Beschuldigte 1 am 25. Januar 2019 um 20:55 Uhr vorläufig festgenommen und am 26. Januar 2019 um 14:45 Uhr aus der Polizeihaft entlassen (Ordner III pag. 5 ff.). Beide Male wurde der Beschuldigte 1 durch die Polizeihaft damit länger als drei Stunden in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Der Beschuldigte 1 wurde schliesslich am 30. April 2019 um 06:30 Uhr vorläufig festgenommen und bis am 29. Juni 2019 in Untersuchungshaft (Ordner III pag. 35 ff. und Ordner IV pag. 650 ff.) sowie anschliessend bis am 25. September 2019 in Sicherheitshaft versetzt (Ordner IV pag.