108 StGB gilt als Untersuchungshaft im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches jede in einem Strafverfahren verhängte Haft, Untersuchungs-, Sicherheits- und Auslieferungshaft. Diese Legaldefinition ist jedoch unvollständig. Gemäss Lehre und Rechtsprechung ist eine vorläufige Festnahme und der damit einhergehende kurzfristige Freiheitsentzug jedenfalls dann als nach Art.