28. Konkretes Strafmass In Würdigung aller relevanten Tat- und Täterkomponenten und im Vergleich zu ähnlich gelagerten Fällen erscheint eine Freiheitsstrafe von 52 Monaten (4 Jahre und 4 Monate) der Kammer als angemessen. Weiter wird der Beschuldigte 1 zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 verurteilt, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung drei Tage beträgt.