Somit käme man bei einer Einsatzstrafe von CHF 300.00, asperiert mit CHF 100.00 auf eine Busse von CHF 400.00. Die Kammer würde diese als angemessene Strafe erachten, kann aufgrund des Verschlechterungsverbots die Busse aber nicht erhöhen. Daher ist von einer Busse von CHF 300.00 auszugehen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf drei Tage festgesetzt.