27. Busse für Tätlichkeiten und Betäubungsmittelkonsum Die VBRS-Richtlinien erachten für einen Referenzsachverhalt von Tätlichkeiten, bei welchem der Täter bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer eine Ohrfeige verpasst, eine Busse von CHF 300.00 als angemessen (vgl. VBRS-Richtlinien S. 46). Hinsichtlich Betäubungsmittelkonsums wird darin mit Verweis auf Ziff.