So ist gegen den Beschuldigten 1 ein weiteres Verfahren wegen Widerhandlungen gegen das BetmG im Kanton Bern hängig. Zudem wurde der Beschuldigte 1 von der Regionalen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn wegen weiterer Vergehen und Übertretungen gegen das BetmG mit Strafbefehl vom 29. September 2020 als Teilzusatzstrafe zum Urteil vom 2. Mai 2018 der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 10.00 bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von drei Jahren sowie zu einer Busse von CHF 250.00 verurteilt (pag. 1817 ff.).