Gestützt auf diese Ausführungen erachtet die Kammer die Lebensumstände des Beschuldigten 1 als neutral. Weiter verfügt der Beschuldigte 1 über teilweise einschlägige Vorstrafen. Mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 20. Juni 2016 (BJS 15 13492) wegen Vergehen sowie Übertretungen gegen das BetmG schuldig gesprochen. Mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 2. Mai 2018 (BJS 17 18335) wurde er wegen Verletzung der Verkehrsregeln, Führens eines