Die Lehrperson beschreibe den Beschuldigten 1 als freundlich und angepasst. Weiter nehme er gelegentlich am täglichen Hofgang teil, mit den Mieteingewiesenen pflege er gute soziale Kontakte. Durch seinen Arbeitseinsatz erwirtschafte er ein Entgelt und pflege einen guten Umgang mit seinen finanziellen Mitteln. Regelmässig, meist wöchentlich, empfange er Besuchende und pflege oftmals telefonischen Kontakt zu Verwandten und Bekannten. Es gebe keine Besonderheiten oder Auffälligkeiten, über die zu berichten wären (pag. 1814 f.). Gestützt auf diese Ausführungen erachtet die Kammer die Lebensumstände des Beschuldigten 1 als neutral.