Vor seiner letzten Verhaftung hat der Beschuldigte 1 gemäss eigenen Angaben in der Pizzeria seines Sohnes gearbeitet. Seinen Lebensunterhalt finanzierte er gemäss eigenen Angaben durch den Sozialdienst und die Unterstützung seiner Familie (Ordner VI pag. 1160 f.). Der Beschuldigte 1 ist mit AC.________ verheiratet und hat vier Kinder mit ihr. Seine Ehefrau und Kinder sind seit dem Jahr 2016 in der Schweiz. Sie verfügen über einen N-Ausweis und werden ebenfalls von der Sozialhilfe unterstützt (Ordner I pag. 290 und Ordner III pag.