- falsche Anschuldigung z.N. des Straf- und Zivilklägers, sechs Monate Freiheitsstrafe, asperiert mit vier Monaten Freiheitsstrafe; - versuchte Nötigung z.N. des Straf- und Zivilklägers, 45 Tage Freiheitsstrafe, asperiert mit 30 Tagen Freiheitsstrafe; - Fahren ohne Berechtigung, 15 Tage Freiheitsstrafe, asperiert mit 10 Tagen Freiheitsstrafe; Gesamthaft ergibt sich ein dem Tatverschulden angemessene Strafe von 50 Monaten Freiheitsstrafe.