103 - einfache Widerhandlungen gegen das BetmG, 30 Tage Freiheitsstrafe, asperiert mit 20 Tagen Freiheitsstrafe; - falsche Anschuldigung z.N. des Straf- und Zivilklägers, sechs Monate Freiheitsstrafe, asperiert mit vier Monaten Freiheitsstrafe; - versuchte Nötigung z.N. des Straf- und Zivilklägers, 45 Tage Freiheitsstrafe, asperiert mit 30 Tagen Freiheitsstrafe; - Fahren ohne Berechtigung, 15 Tage Freiheitsstrafe, asperiert mit 10 Tagen Freiheitsstrafe;