24. Gesamtübersicht Freiheitsstrafen Gesamthaft ergibt sich damit als dem Verschulden des Beschuldigten 1 angemessene folgende Freiheitsstrafe: - Qualifizierte Widerhandlung gegen das BetmG, Einsatzstrafe, 14 Monate Freiheitsstrafe; - versuchte schwere Körperverletzung, 33 Monate Freiheitstrafe, asperiert mit 28 Monaten Freiheitsstrafe - weitere Delikte z.N. der Straf- und Zivilklägerin: - Drohung z.N. der Straf- und Zivilklägerin, 45 Tage Freiheitsstrafe; - Hausfriedensbruch z.N. der Straf- und Zivilklägerin, 15 Tage Freiheitsstrafe;