a SVG verurteilt. Der Beschuldigte lenkte im Juni 2017 einen Personenwagen, ohne über einen in der Schweiz gültigen Führerausweis zu verfügen. Er selber behauptet, er habe den irakischen Führerausweis, was jedoch nicht verifiziert werden konnte. Nach Ansicht der Kammer liegt der Unrechtsgehalt daher höher, als bei einer Person, welche effektiv einen ausländischen Führerausweis besitzt. Daher erachtet auch die Kammer eine Strafe von 15 Tagen Freiheitsstrafe als angemessene Sanktion. Asperiert mit einem Faktor von 2/3 sind damit 10 Tage Freiheitstrafe anzurechnen.