23. Asperation Fahren ohne Berechtigung Die VBRS-Richtlinien sehen für das Führen eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis gemäss Art. 95 Abs. 1 Bst. a und e SVG eine Strafe von 18 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mind. CHF 300.00 vor. Zur Abgrenzung dazu ist für das Führen eines Motorfahrzeuges mit ausländischem Führerausweis, obwohl der schweizerische hätte erworben werden müssen (Art. 147 Ziff. 1 VZV) eine Busse von CHF 100.00 vorgesehen (VBRS-Richtlinien S. 9). Der Beschuldigte 1 wurde rechtskräftig des Fahrens ohne Berechtigung gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. a SVG verurteilt.