101 Wie bereits die Vorinstanz ausführte, handelt es sich nicht um eine Bagatelle, wenn Strafbehörden hinters Licht geführt und andere Personen falsch beschuldigt werden. Der Straf- und Zivilkläger hatte sich aber auch wegen anderer Delikte im Zusammenhang mit Betäubungsmittel zu verantworten und wurde schliesslich auch wegen diesen verurteilt. Damit traf ihn die falsche Anschuldigung weniger als beispielsweise eine unbescholtene Person.