21. Asperation für die falsche Anschuldigung Art. 303 Ziff. 1 StGB sieht als Strafandrohung wegen falscher Anschuldigung alternativ Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Nachdem keine Mindest- oder Höchststrafe verankert ist, entspricht diese derjenigen der Strafart. Nachdem vorliegend einzig die Ausfällung einer Freiheitsstrafe in Frage kommt, beträgt der ordentliche Strafrahmen gemäss Art. 40 StGB drei Tage bis 20 Jahre Freiheitsstrafe.