Der Beschuldigte 1 hat sich des einfachen Handels (in verschiedenen Tatvarianten) mit der weichen Droge Marihuana strafbar gemacht. Er hat eine drei Kilogramm übersteigende Menge erworben, einen Teil davon verkauft und 1'271.8 Gramm besessen, wovon er wieder einen Teil veräussern wollte, indem er Anstalten hierzu traf. Weiter erwarb er teilweise zusammen mit O.________ 200 Gramm Marihuana am 22. Mai 2018 in Biel, verkaufte einen Teil davon und besass einen Teil. Die umgesetzte Drogenmenge erscheint der Kammer in einem Deliktszeitraum von fünf Jahren als ziemlich gering.