Der Kammer erscheint eine Strafe von 30 Tagen Freiheitsstrafe als angemessen. 19.5 Zusammenfassung der Asperationen der weiteren Delikte z.N. der Straf- und Zivilklägerin Die obgenannten weiteren Delikte z.N. der Straf- und Zivilklägerin (Drohung, Hausfriedensbruch und mehrfache Sachbeschädigung) weisen einen engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang auf. Ein Asperationsfaktor von 50% erscheint der Kammer als angemessen. Die dem Verschulden des Beschuldigten 1 angemessenen Strafen von 120 Tagen Freiheitsstrafe sind daher mit 60 Tagen Freiheitsstrafe anzurechnen.