100 Der Beschuldigte 1 hat das iPhone der Straf- und Zivilklägerin am 27. April 2017 entwendet und beschädigt. Dem Beschuldigten 1 ging es im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung mit der Straf- und Zivilklägerin darum, diese an der Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit seiner Familie zu verhindern. Die Schadenssumme beläuft sich auf CHF 1'019.00 und wurde vom Beschuldigten 1 anerkannt. Der Kammer erscheint eine Strafe von 30 Tagen Freiheitsstrafe als angemessen.