dem Verschulden angemessenen Strafe von 15 Tagen Freiheitsstrafe aus. 19.3 Asperation wegen Sachbeschädigung der Fensterscheibe z.N. der Straf- und Zivilklägerin Die VBRS-Richtlinien sehen bei einem Referenzsachverhalt mit einer Schadenssumme knapp über CHF 300.00 infolge Zerkratzens des Lacks an einem fremden Personenwagen eine Strafe von 15 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien S. 47). Dem Beweisergebnis folgend hat der Beschuldigte 1 am 27. April 2017 die Fensterscheibe der Terrassentüre der Wohnung der Straf- und Zivilklägerin mit einem Blumentopf eingeschlagen und diese beschädigt. Die Schadenssumme ist unbekannt.