19. Weitere Delikte z.N. der Straf- und Zivilklägerin 19.1 Asperation wegen Drohung z.N. der Straf- und Zivilklägerin Wie die Vorinstanz ausführte, erachten die Richtlinen des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS- Richtlinien) für den folgenden Referenzsachverhalt eine Strafe von 60 Strafeinheiten