98 Der Beschuldigte 1 hat gewaltsam und ein dutzend Mal mit den Fäusten gegen den Kopf und das Gesicht – also eine der empfindlichsten Körperregionen – der Strafund Zivilklägerin geschlagen, welche wehrlos auf dem Rücken in ihrem Bett lag und packte diese dabei gleichzeitig auch am Hals, an den Haaren und hielt sie am Kopf fest. Es war einzig dem Zufall zu verdanken, dass die von der Straf- und Zivilklägerin aufgrund der Faustschläge erlittenen Gesichtsfrakturen, insbesondere der medialen Orbitawand, nicht bspw. zur Beschädigung des Sehnervs geführt haben.