Aufgrund ihrer Verletzungen musste sie zwei Tage hospitalisiert werden und erlitt eine zehntägige Arbeitsunfähigkeit. Aus den ungefähr zwölf unkontrollierten Faustschlägen gegen den Kopf der Straf- und Zivilklägerin hätten nebst den Knochenbrüchen ohne Weiteres schwere Verletzungen der Augen oder gar des Hirns resultieren können. Es muss letztlich als Zufall gewertet werden, dass es im dynamischen Tatgeschehen – nota bene auch noch mit zwei Tätern auf einer instabilen Unterlage (Matratze) – nicht zu einer schweren Körperverletzung gekommen ist. Das Ausmass der Verletzungen bzw. der Gefährdung war daher erheblich.