Er ging nicht besonders raffiniert vor. Es konnten auf seinen sichergestellten elektronischen Geräten keine Daten im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelhandel sichergestellt werden. Vielmehr wurden Applikationen festgestellt, welche über eine Löschfunktion nach erfolgtem Empfang einer Nachricht verfügten. Damit ist dennoch auf eine leicht erhöhte kriminelle Energie des Beschuldigten 1 zu schliessen. Die Beweggründe des Beschuldigten 1 waren finanzieller Natur. Er selber konsumiert zwar offenbar gelegentlich auch Marihuana, Haschisch und Kokain.