17. Einsatzstrafe für die schwerste Straftat (Qualifizierte Widerhandlung gegen das BetmG) 17.1 Tatkomponenten 17.1.1 Objektive Tatschwere Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Bei der Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts ist insbesondere die vom Beschuldigten 1 gehandelte Menge Marihuana und Haschisch zu berücksichtigen. Der Beschuldigte 1 hat sich des Handels mit 9.970 Gramm Marihuana und 19'870 Gramm Haschisch schuldig gemacht.