Betreffend den Beschuldigten 2 Der Beschuldigte 2 wird für folgende Delikte für schuldig erklärt: - der versuchten schweren Körperverletzung, gemeinsam begangen mit dem Beschuldigten 1 am 27. April 2017 an der I.________(Strasse) in J.________(Ortschaft), z.N. der Straf- und Zivilklägerin; - des Hausfriedensbruchs, gemeinsam begangen mit dem Beschuldigten 1 am 27. April 2017 an der I.________(Strasse) in J.________(Ortschaft), z.N. der Straf- und Zivilklägerin; - der Sachbeschädigung, gemeinsam begangen mit dem Beschuldigten 1 am