89 Beschuldigte 1 wusste, dass es nicht der Wahrheit entspricht. Er wusste über die Konsequenzen einer solchen Anschuldigung, da gegen den Beschuldigten 1 selber Verfahren wegen BetmG liefen und es dabei immerhin um zehn Kilogramm Haschisch ging. Bei den Anschuldigungen handelte es sich zudem nicht um bestehende Anschuldigungen gegen den Straf- und Zivilkläger, sondern um einen neuen Sachverhaltskomplex, welcher der Beschuldigte 1 den Behörden meldete, worauf diese gegen den Straf- und Zivilkläger tätig werden mussten.