Der Beschuldigte 1 bestreitet den Vorwurf, wonach er den Straf- und Zivilkläger fälschlicherweise bezichtigt habe, zehn Kilogramm Haschisch von ihm übernommen zu haben, ohne im Gegenzug den vereinbarten Kaufpreis von CHF 26'000.00 zu bezahlen. Würdigung durch die Kammer Hinsichtlich des vorliegenden Vorwurfs kann auf die Ausführungen der Vorinstanz betreffend der zehn Kilogramm Haschisch (pag. 1386 f.) sowie die Würdigung (pag. 1408) verwiesen werden. Die Übergabe von zehn Kilogramm Haschisch im Oktober 2018 hat entgegen der Aussagen des Beschuldigten 1 gegenüber der Polizei nicht stattgefunden.